Justifikation

[911] Justifikation (lat.), Rechtfertigung, insbes. die Ausführung und Begründung eines Rechtsmittels; bei Rechnungen die Genehmigung derselben nach vorgängiger Prüfung; Justifikatūr, Genehmigung; justifizieren, berechtigen, rechtfertigen; auch hinrichten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 911.
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