[500]Rechtsmittel, jedes gesetzlich zulässige Verfahren zur Verfolgung und Verteidigung von Rechten; insbes. solches, wodurch die nochmalige Prüfung einer Sache veranlaßt wird, wie Berufung, Beschwerde und Revision.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 500.