Kameralwissenschaft

[923] Kamerālwissenschaft (Cameralĭa), ursprünglich der Inbegriff der für die Verwaltung der fürstl. Kammer (camera), dann überhaupt der für Verwaltungsbeamte nötigen Kenntnisse; besteht als Studienfach nur noch in einzelnen deutschen Staaten (z.B. Württemberg). Kameralíst, Kenner oder Studierender der K.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 923.
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