Kammermusik

[924] Kammermusik, ursprünglich alle Konzertmusik, jetzt nur die für einen kleinen Kreis von Soloinstrumenten bestimmte Musik (Trio, Quartett, Quintett etc.), durch einen mehr auf die feine und kunstvolle Ausgestaltung gehenden Stil (Kammerstil), als durch Massenwirkung und klangliche Mannigfaltigkeit gekennzeichnet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 924.
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