[947] Kasuístik (lat.), Anwendung der Moraltheologie auf einzelne praktische Fälle (casus), die Gewissensfragen, bes. bei Kollision der Pflichten, zu entscheiden lehrt; vorzugsweise von den Jesuiten (Kasuisten) öfter zu spitzfindigen Systemen ausgebildet (Escobar, Busembaum, Liguori). – Die jurist. K. ist die Rechtsfindung, welche den einzelnen Fall in seiner Besonderheit zu entscheiden sucht.