[964]Kinderehe, die Vermählung von Kindern, sogar ungeborenen; weitverbreitete Sitte, bes. in Indien, hat meist die Festigung der Familienbeziehungen in möglichst weite Zukunft hinein zum Zwecke.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 964.