Kinderehe

[964] Kinderehe, die Vermählung von Kindern, sogar ungeborenen; weitverbreitete Sitte, bes. in Indien, hat meist die Festigung der Familienbeziehungen in möglichst weite Zukunft hinein zum Zwecke.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 964.
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