[964] Kinderbewahranstalten, Anstalten, in denen kleine (bis vierjährige) Kinder während der Berufsarbeiten der Eltern bewahrt und gepflegt werden (s. auch Krippen); eine Fortsetzung der K. sind die Kleinkinderschulen, welche die Erziehung für den künftigen Schulunterricht zum Zweck haben, und Kinderhorte (s.d.). – Vgl. Ranke (7. Aufl. 1887).