Kinderbewahranstalten

[964] Kinderbewahranstalten, Anstalten, in denen kleine (bis vierjährige) Kinder während der Berufsarbeiten der Eltern bewahrt und gepflegt werden (s. auch Krippen); eine Fortsetzung der K. sind die Kleinkinderschulen, welche die Erziehung für den künftigen Schulunterricht zum Zweck haben, und Kinderhorte (s.d.). – Vgl. Ranke (7. Aufl. 1887).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 964.
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