[964] Kindesunterschiebung, eine Unterart der Verletzung des Personenstandes, ist nach Deutschem Strafgesetzbuch (§ 169) bedroht mit Gefängnis bis zu 3 J., bei gewinnsüchtiger Absicht mit Zuchthaus bis zu 10 J. Die Kinderverwechslung, die vorsätzliche Vertauschung von Kindern, wird ebenso bestraft.