Kirchenzucht

[968] Kirchenzucht (lat. disciplīna ecclesiastĭca), Gesamtheit der Maßregeln zur Erhaltung christl. Zucht und Sitte in der Kirche; in der kath. Kirche mit verschiedenen »Graden der Ermahnung«, bes. durch die Beichte unterstützt, an den evang. Staatskirchen fast völlig verschwunden. (S. auch Kirchenbann und Kirchenbuße.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 968.
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