[968] Kirchenzucht (lat. disciplīna ecclesiastĭca), Gesamtheit der Maßregeln zur Erhaltung christl. Zucht und Sitte in der Kirche; in der kath. Kirche mit verschiedenen »Graden der Ermahnung«, bes. durch die Beichte unterstützt, an den evang. Staatskirchen fast völlig verschwunden. (S. auch Kirchenbann und Kirchenbuße.)