[972]Klarieren (lat.), klären, bereinigen, frei machen, das Erledigen der Zollanforderungen bei der Ausfahrt (Ausklarieren) oder Einfahrt (Einklarieren) des Schiffs.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 972.