[983]Kodizíll (lat. codicillus), letztwillige Verfügung, in welcher keine Erbeinsetzung, aber andere Bestimmungen, wie Vermächtnisse, gültig verfügt werden können; dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch fremd.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 983.