Kodizill

[223] Kodizill (lat. Codicillus, Diminutiv von codex) hieß früher eine letztwillige, gewöhnlich nachträglich einem Testament erst beigefügte Verfügung, in der sich keine Erbeseinsetzung, sondern nur die Ernennung eines Vermächtnisnehmers befand. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt das K. nicht, da nach ihm jede letztwillige Verfügung ein Testament (s. d.) ist. Kodizillarklausel hieß die einer letztwilligen Verfügung angefügte Bestimmung, daß sie als K. gelten solle, wenn sie nicht, wie beabsichtigt, als Testament (mit Erbeseinsetzung) gelten könne.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 223.
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