[988] Kollegĭum (lat.), Gesamtheit mehrerer Personen, die gleiches Amt oder gleicher Beruf verbindet; vom Staate anerkannte Korporation mit bestimmtem Zweck; Anstalt für Schul- und Unterrichtszwecke, akademisches Gebäude; Hörsaal auf Universitäten und die akademische Vorlesung das. (Kolleg).
Brockhaus-1911: Helvetisches Kollegium
Meyers-1905: Kollegĭum · Helvētisches Kollegium · Heiliges Kollegium