[989]Kolonialabteilung, nichtamtlich Kolonialamt, Abteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin zur Behandlung der Angelegenheiten der deutschen Kolonien; steht unter dem Reichskanzler als der obersten Kolonialbehörde.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 989.