[992]Kommandánt (frz.), der Befehlshaber eines festen Platzes, eines Truppenübungsplatzes, eines Kriegsschiffs; Kommandantūr, Wohnung oder Geschäftsraum des K. oder die Kommandobehörde selbst.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 992.