[325] Kommandant (franz.), in Deutschland der militärische Befehlshaber einer Festung (auch ein bis zwei Kommandanten unter einem Gouverneur), auch einiger offenen Städte, eines Kriegsschiffes sowie des Hauptquartiers des Kaisers oder im Kriege des Großen Hauptquartiers. Der K. eines Kriegsschiffes, dessen Stellung nicht mit einem bestimmten Rang verknüpft ist, hat die Befugnis, den Wimpel der Kriegsschiffe am Großtopp seines Schiffes als Kommandozeichen zu führen; ihm liegt neben seiner seemännisch-militärischen Aufgabe im Auslande häufig auch die Vertretung der Reichspolitik und der Reichsinteressen ob. In andern Heeren (z. B. in Österreich) ist K. Befehlshaber eines Truppenteils (s. Kommandeur); in Frankreich bei der Infanterie soviel wie Major. Kommandantur, Amtsgebäude des Kommandanten; auch Name der Behörde, bestehend aus dem Kommandanten und seinem Stab. Vgl. Festung, S. 480, und Garnison.