[995] Komptābel (frz.), zur Rechnungslegung verpflichtet; für die Richtigkeit einer Rechnung verantwortlich; Komptabilität, Rechnungslegung, Verantwortlichkeit des Rechnungsführers. Komptabilitätsgesetz, Gesetz, wie die Rechnung über den Staatshaushalt zu führen und zu prüfen sei.