Komptabel

[995] Komptābel (frz.), zur Rechnungslegung verpflichtet; für die Richtigkeit einer Rechnung verantwortlich; Komptabilität, Rechnungslegung, Verantwortlichkeit des Rechnungsführers. Komptabilitätsgesetz, Gesetz, wie die Rechnung über den Staatshaushalt zu führen und zu prüfen sei.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 995.
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