Kompromíß

[994] Kompromíß (lat.), gegenseitiges Versprechen, Übereinkunst, Vereinbarung zwischen zwei Parteien; im Zivilprozeß die Vereinbarung der Parteien, sich dem Spruch eines [994] Schiedsrichters zu unterwerfen (Schiedsvertrag); kompromittieren, ein K. eingehen, sich verständigen; auch bloßstellen, gefährden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 994-995.
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