[994] Kompromíß (lat.), gegenseitiges Versprechen, Übereinkunst, Vereinbarung zwischen zwei Parteien; im Zivilprozeß die Vereinbarung der Parteien, sich dem Spruch eines [994] Schiedsrichters zu unterwerfen (Schiedsvertrag); kompromittieren, ein K. eingehen, sich verständigen; auch bloßstellen, gefährden.