Konfiskation

[995] Konfiskation (lat.), Einziehung, die Wegnahme von Sachen oder Werten aus dem Privatvermögen durch einseitigen [995] Staatsakt und Einverleibung derselben in das Staatsvermögen; konfiszieren, einziehen, wegnehmen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 995-996.
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995 | 996
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