[995]Konfiskation (lat.), Einziehung, die Wegnahme von Sachen oder Werten aus dem Privatvermögen durch einseitigen [995] Staatsakt und Einverleibung derselben in das Staatsvermögen; konfiszieren, einziehen, wegnehmen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 995-996.