Staatsvermögen

[748] Staatsvermögen, die im Besitze des Staates befindlichen wirtschaftlichen Güter, zerfällt in das werbende oder Finanzvermögen (Domänen, Bergwerke u.a.), das Verwaltungsvermögen, das öffentliche Gut (Straßen, Kanäle, Brücken, Denkmäler).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 748.
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