[1001]Konstituieren (lat.), festsetzen, anordnen, bes. staatliche Einrichtungen; jemand zur Verantwortung ziehen, belangen; sich als zu einem bestimmten Zwecke zusammengetretener Verein etc. erklären. Konstituént, Vollmachtgeber.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1001.