Konstituieren

[430] Konstituieren (lat.), etwas festsetzen, feststellen, besonders in bezug auf staatliche Einrichtungen; etwas in seiner Ganzheit oder Wesenheit mit darstellen; jemand in eine Würde oder Stellung einsetzen; daher sich k. (von einer Versammlung), soviel wie sich als einen zu bestimmtem Zweck zusammengetretenen Verein begründen, die zur Leitung und Vertretung nach außen bestimmten Organe (Vorstand etc.) bestellen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 430.
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