[1003] Kontokorrént (ital. conto corrente), laufende, gegenseitige Rechnung zwischen zwei Geschäftsfreunden in ihren Büchern, wie auch der hierüber halbjährlich oder jährlich erteilte Rechnungsauszug. Kontokorrentgeschäfte, Geschäfte der Banken mit Kunden, die ihnen Gelder anvertrauen, sowie bei Bedarf solche erheben; das Guthaben der Kontokorrentgläubiger wird in ein Kontokorrentbuch eingetragen und pflegt verzinst zu werden. – Vgl. Greber (1893), Mohr (1902).