Kontradiktion

[1003] Kontradiktion (lat.), Widerspruch; kontradiktōrisch, widersprechend; einander aufhebend (Urteile). Kontradiktorische Verhandlung, mündliche Verhandlung, in welcher beide Parteien zu Werte kommen. Kontradiktorisches Verfahren, das Prozeßverfahren, in welchem beiden Parteien Gehör erteil und dann erst das Urteil gefällt wird, im Gegensatz zum Versäumnisverfahren. Kontradizént, Gegner in Rechtsangelegenheiten; kontradizieren, widersprechen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1003.
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