Gehör

Sinnenorgane des Menschen I.
Sinnenorgane des Menschen I.

[655] Gehör (Audītus), der Sinn, durch den Schallempfindungen wahrgenommen werden. Die Schallwellen dringen durch Ohrmuschel und äußern Gehörgang zum Trommelfell, an dem die Gehörknöchelchen (Hammer, Amboß, Steigbügel, Linse) befestigt sind, durch deren Erschütterungen die in den innern Gehirnhöhlen (Vorhof, Labyrinth, Schnecke, bes. im Cortischen Organ) ausgebreiteten Enden des Gehörnerven erregt werden [Tafel: Sinnesorgane]. Letztere leiten die mitgeteilten Wellenbewegungen zum Gehirn, wo sie als Schallempfindungen zum Bewußtsein gelangen. Außer diesen objektiven Gehörempfindungen gibt es auch subjektive infolge abnormer Erregung des Gehirns und Hörnervensystems, wie Ohrenklingen, Ohrensausen u.a. Über Krankheiten des G. s. Ohrenkrankheiten. – Vgl. Hensen (1880), Helmholtz (5. Aufl. 1896).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 655.
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