[1003] Kontrapunkt, in der ältesten Zeit Bezeichnung der gesamten Komposition oder der Kunst, mehrere Stimmen nach den Gesetzen des Wohlklangs zu vereinigen; später bes. der Teil der Komposition, der mit einer gegebenen Melodie (cantus firmus) eine oder mehrere andere selbständige Melodien harmonisch zu einem Ganzen verwebt; kommt am vollkommensten im Kanon und in der Fuge zur Geltung. Kontrapunktíst, Tonsetzer, der die Regeln des K. zur Anwendung bringt. Neuere Lehrbücher von Bellermann (nach älterer Methode), Dehn, E. Fr. Richter (mit Aufgabenbuch von Alfred Richter), Jadassohn.