[1003] Kontrolle (frz.), Gegenliste, Gegenrechnung, Prüfung, Aufsicht, insbes. die von der Militärbehörde über die nicht zum aktiven Heer gehörigen Wehrpflichtigen durch die Kontrollversammlungen unter Leitung von Bezirks- oder Kontrolloffizieren (ältern Offizieren des Beurlaubtenstandes) geübte, zu denen die Land- und Seewehr jährlich einmal, die übrigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes zweimal berufen werden. – Kontrolleur (spr. -löhr), der die K. führende Beamte, bes. im Zoll- und Steuerwesen; kontrollieren, Gegenrechnung führen, beaufsichtigen.