Kontrolle

[1003] Kontrolle (frz.), Gegenliste, Gegenrechnung, Prüfung, Aufsicht, insbes. die von der Militärbehörde über die nicht zum aktiven Heer gehörigen Wehrpflichtigen durch die Kontrollversammlungen unter Leitung von Bezirks- oder Kontrolloffizieren (ältern Offizieren des Beurlaubtenstandes) geübte, zu denen die Land- und Seewehr jährlich einmal, die übrigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes zweimal berufen werden. – Kontrolleur (spr. -löhr), der die K. führende Beamte, bes. im Zoll- und Steuerwesen; kontrollieren, Gegenrechnung führen, beaufsichtigen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1003.
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