[1003]Kontrollkasse, mit Kontrollvorrichtungen versehene Ladenkasse, die den Inhaber des Geschäfts vor Veruntrennungen schützen und eine genaue Kontrolle über die im Laufe des Tages geleisteten Zahlungen gewähren soll.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1003.