Konzért

[1004] Konzért (lat.), Übereinstimmung, Einverständnis verschiedener Mächte (z.B. Europ. K.) über gemeinsames polit. Handeln; größeres, aus drei Hauptsätzen bestehendes Tonstück für ein Soloinstrument mit Orchesterbegleitung; Aufführung einer Reihe von Tonstücken. Konzertieren, wetteifernd streiten; ein K. gehen; Konzertīno, das kleine K., meist in nun einem Satze bestehend; Konzertstück, ein K. in gedrängter Form für ein Soloinstrument im Orchester.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1004.
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