Konzession

[1004] Konzessiōn (lat.), Zugeständnis, Genehmigung; obrigkeitliche Ermächtigung zum Betriebe eines nicht freien Gewerbes; Konzessionār, Inhaber einer Geschäfts-K.; konzessīv, einräumend, ein Zugeständnis enthaltend (Konzessivsatz etc.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1004.
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