[1004]Konzessiōn (lat.), Zugeständnis, Genehmigung; obrigkeitliche Ermächtigung zum Betriebe eines nicht freien Gewerbes; Konzessionār,Inhaber einer Geschäfts-K.; konzessīv, einräumend, ein Zugeständnis enthaltend (Konzessivsatz etc.).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1004.