Kriegsleistungen
[1023] Kriegsleistungen, Leistungen, zu denen die Bewohner des eigenen Landes für das Heer während der Mobilmachungs- und Kriegszeit verpflichtet sind; im Deutschen Reich durch Gesetz vom 13. Juni 1873 und die Ausführungsbestimmungen vom 1. April 1876 geregelt.