[1023] Kriegsschatz, Reichskriegsschatz, in gemünztem Gelde bereit gehaltene Summe, zur Deckung der Kosten einer Mobilmachung; für das Deutsche Reich (Gesetz vom 11. Nov. 1871) aus der franz. Kriegsentschädigung im Betrage von 120 Mill. M im Juliusturm zu Spandau hinterlegt.