[1027]Kronprinz, in Kaiser- und Königreichen amtliche Bezeichnung des ältesten Sohnes oder, falls dieser bereits gestorben, des ältesten Enkels des Throninhabers als präsumtiven Thronerben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1027.