[838] Kronprinz, in Königreichen der älteste Sohn des Regierenden, welcher nach dem Ableben desselben Thronerbe ist. Ein Bruder od. Nebenverwandter des Monarchen heißt niemals K. Kronprinzessin. 1) die älteste Tochter eines Königs (beziehentlich einer Königin), welcher das Recht der Succession zusteht; 2) Gemahlin eines Kronprinzen.