[1039]Kurpfuscherei, Quacksalberei, die unbefugte Ausübung der ärztlichen Praxis; wird in Österreich bestraft, in Deutschland ist nur das unbefugte Führen eines ärztlichen Titels verboten. – Vgl. Magnus (1903), Beerwald (1903).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1039.