Landmarken

[13] Landmarken, die in Seekarten nach ihrer geogr. Lage eingetragenen und auf diesen wie in Segelanweisungen häufig abgebildeten, weithin sichtbaren Küstenpunkte (Berge etc.) oder künstlich errichteten Zeichen (Baken) zur Ortsbestimmung des Schiffs durch Peilung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 13.
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