[13]Landmarschall, in Mecklenburg Bezeichnung eines erblichen ständischen Amtes, dessen Träger die Sprecher der Stände gegenüber dem Landesherrn sind. (S. auch Landeshauptmann.)
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 13.