Leuchtturm

[49] Leuchtturm, Feuerturm, hohes Bauwerk an einem Hafen oder an gefährlichen Küstenpunkten, auf dem in einer Laterne zur Warnung der Schiffe vor gefährlichen Punkten im Fahrwasser ein Leuchtfeuer (s.d.) unterhalten wird, dient am Tage als Landmarke, häufig mit Signalstation (s.d.), Nebelsignalstation (s.d.) verbunden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 49.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika