[80]Losungsverfahren, in der österr. Zollsprache der Verkehr mit den auf ungewissen Verkauf ins Ausland geschickten Waren unter Gestattung der zollfreien Wiedereinfuhr innerhalb einer bestimmten Frist.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 80.