[626] Frist, im jurist. Sinne ein Zeitraum, innerhalb dessen ein Rechtsakt vorzunehmen ist. Man unterscheidet gesetzliche, richterliche und gewillkürte F., je nachdem ihre Dauer durch Gesetz, Richter oder Parteivereinbarung normiert ist. Peremtōrisch heißt eine F., wenn ihre Versäumung einen Rechtsnachteil in der Sache selbst zur Folge hat, sonst dilatōrisch. Die gesetzlichen peremtorischen F. heißen Not-F. (Fatalien). F. können erstreckt (verlängert) oder verkürzt werden, gesetzliche aber nur in besonders bestimmten Fällen.