[81] Lotse (Lootse), ortskundiger, mit dem Fahrwasser genau vertrauter Seemann, nach dessen Anweisungen Schiffe in und aus dem Hafen geführt werden; in einzelnen Seestaaten einer staatlichen Befähigungsprüfung unterworfen, Patent-L; in freien Vereinigungen arbeitend (Lotsenbrüderschaft, Lotsenkompanie) oder als Staats- oder städtischer Beamter angestellt, dann auch Ausüber von Polizeigewalt; Vorgesetzter Lotsenkommandeur, Ober-L., die auch die Aufsicht über die Betonnung führen. – Über das deutsche Lotsenwesen vgl. Purlitz (1903).