Münzregal

[228] Münzregal, das ausschließliche Recht des Staates, Geld zu prägen und den Schlagschatz zu beziehen, früher kaiserl., oft an Fürsten, Städte, Äbte übertragenes Reservatrecht, jetzt überhaupt mit der Souveränität verbunden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 228.
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