[110] Maier (vom lat. major), im Mittelalter Vorsteher von Gutsuntertanen, Vogt; Verwalter eines Landguts (Maierhof); in Niedersachsen Besitzer eines Bauernguts (Maierguts), welcher von diesem dem Gutsherrn einen jährl. Zins (Maierzins) zu entrichten hat.