Maier

[119] Maier (Meier, Majer, Mayer, v. lat. major, der Größere, Mächtigere), ursprünglich ein Beamter der Grundherrschaft (lat. villicus), der die von den Grundholden zu entrichtenden Zinsen und Gefälle einzog und der Hauptverwaltung verrechnete und ablieferte. Später wurden die Leistungen der Kolonen bestimmter fixiert und der M. zur Abführung eines bestimmten Zinses an die grundherrliche Kammer verpflichtet. Mit der Entwickelung der Landeshoheit trat der landesherrliche Vogt an die Stelle des Maiers, und diese Bezeichnung ging auf die Verwalter herrschaftlicher Güter (Maiergut, Maierhof) und auch auf die Kolonen selbst über, die dem Gutsherrn einen jährlichen Zins (Maierzins) zu entrichten hatten. Maierbrief hieß die Urkunde, welche die nähern Bedingungen des Verhältnisses zwischen Gutsherrn und Kolonen enthielt. In manchen Gegenden wird das Wort M. auch für Pächter gebraucht, daher Malerei (Meierei) soviel wie Pachthof und dann gleichbedeutend mit landwirtschaftlichem Gut. Vgl. die Artikel »Bauer, Bauerngut, Kolonat«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 119.
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