[126] Manuskrípt (lat., »Handschrift«), jedes geschriebene im Gegensatz zu einem durch den Druck veröffentlichten Schriftwerk. Der Vermerk auf Druckwerken: »Als M. gedruckt« bedeutet, daß dieselben dem Publikum nicht allgemein zugänglich sein sollen, insbes. bei Bühnenwerken, daß ihr Besitz das Aufführungsrecht nicht mit einschließt. Speziell heißen M. oder Handschriften alle handschriftlichen Bücher vor Erfindung der Buchdruckerkunst. Von den für die Beurteilung ihres Alters etc. wichtigen Merkmalen handelt die Handschriftenkunde. – Vgl. Ebert, »Handschriftenkunde« (1825-27); über Konservierung alter Handschriften von Posse (1899), Schill (1899).