[256] Manuskript (lat.), Handschrift (s. d.); in den Buchdruckereien Bezeichnung aller für den Druck bestimmten Vorlagen, mögen dieselben geschrieben sein oder aus Drucken früherer Auflagen u. dgl. bestehen, in welchem Falle man sie auch als »gedrucktes M.« bezeichnet. Der Ausdruck »als M. gedruckt« bedeutet, daß das betreffende Druckerzeugnis nur im Interesse des Verfassers hergestellt ist und nicht allgemein dem Publikum zugänglich wird, so bei Widmungsschriften, Theaterstücken etc., wobei die Bemerkung zugleich den Vorbehalt aller Eigentumsrechte ausdrückt. Bei dramatischen, musikalischen oder dramatisch-musikalischen Werken bedeutet der Zusatz »den Bühnen gegenüber als M. gedruckt« einen ausdrücklichen Vorbehalt des Rechtes der öffentlichen Ausführung. Unbefugter Abdruck eines Manuskripts wird als Nachdruck bestraft (s. Urheberrecht und Verlagsrecht). Über Versendung von Manuskripten s. Geschäftspapiere.