[142]Maschinenmeister, der mit der Wartung einer Maschine (in Buchdruckereien der Schnellpresse) betraute Mann; bei Eisenbahnen höherer maschinentechn. Beamter.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 142.