Maschinenmeister

[386] Maschinenmeister, der mit der Wartung und dem Betrieb einer Maschine Beauftragte; im preußischen Staatsdienst früher höhere maschinentechnische Beamte der Staatseisenbahnen im Rang der königlichen Baumeister; bei Theatern der mit der Leitung der Bühnenmaschinerie betraute Beamte; in der Buchdruckerei der mit der Leitung des Druckes auf der Schnellpresse betraute Drucker.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 386.
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