Meistbegünstigungsklausel
[160] Meistbegünstigungsklausel, der bei Abschluß von Handelsverträgen übliche Vorbehalt, daß dem vertragschließenden Staate das Recht der meistbegünstigten Nation, d.h. mindestens dieselben günstigen Zollsätze zugestanden werden, wie irgendeiner andern Nation.